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BFH, 22.01.1985 - VII B 38/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Entscheidung über die Erledigungsfrage in einem Streit über das Erlöschen von Steuerschuld durch Zahlungen, Verrechnungen und durch Verwertung von gepfändeten Gegenständen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1986, 749
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 09.08.1977 - VII R 123/74
Einseitige Erledigungserklärung - Wirkungslosigkeit - Unzulässigkeit der Klage
Auszug aus BFH, 22.01.1985 - VII B 38/84
Auf die Frage, ob die Entscheidung hätte ergehen dürfen, wenn der Antrag auf einstweilige Anordnung von vornherein unzulässig gewesen wäre (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 9. August 1977 VII R 123/74, BFHE 122, 443, BStBl II 1977, 697), kommt es im Streitfall nicht an. - BFH, 19.01.1971 - VII R 32/69
Einseitige Erledigungserklärung - Erledigungsfrage - Feststellung der Erledigung
Auszug aus BFH, 22.01.1985 - VII B 38/84
Nachdem allein der Beschwerdegegner als Rechtsbehelfsführer (Antragsteller) den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt und das FA dieser Erklärung widersprochen hatte, beschränkte sich der Streit auf die Erledigungsfrage (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 19. Januar 1971 VII R 32/69, BFHE 101, 201, BStBl II 1971, 307).
- BFH, 10.09.1991 - VII B 208/90
Gebühren für die Einreise und Durchfahrt durch die BRD mit Lastfahrzeugen eines …
Bei einseitiger Erledigungserklärung durch den Antragsteller beschränkt sich der Rechtsstreit auf die Erledigungsfrage (…Senat, Beschlüsse vom 22. April 1986 VII B 140/85, BFH/NV 1987, 47, und vom 4. Juli 1986 VII B 134/85, BFHE 147, 110, BStBl II 1986, 752); nur dann, wenn der Antrag auf einstweilige Anordnung unzulässig war, könnte gelten, daß eine die Erledigung feststellende Entscheidung nicht ergehen darf (Senat, Beschluß vom 22. Januar 1985 VII B 38/84, BFH/NV 1986, 749).